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Ist es wirklich so schwer...

... sich in seinem Job an die gültigen und elementaren rechtlichen Regelungen zu halten? Ist es tatsächlich allen egal, ob sie gerade eine Straftat begehen, weil in Deutschland ja fast nichts bestraft wird? 

Ich finde dieses Vorgehen zu tiefst traurig und kann es nicht nachvollziehen aus welchem Grund man selbst so leichtfertig gegen Grundregeln der Bundesrepublik und der Menschen verstößt und warum uns diese nicht interessieren.


Doch um was geht es genau?

Ein RTW wird in ein Altenheim gerufen, hier wurden als Einsatzgrund Blutdruckprobleme angegeben.

Der Patient sitzt bei Eintreffen in einem Stuhl im Altenheim, laut der Pflegekraft habe er Blutdruckschwankungen zwischen 80 und 140 systolisch, ist zudem ruhiger, läuft nicht und hat Schmerzen.

Die vom Rettungsdienstpersonal gemessenen Werte befinden sich allesamt im Normbereich, es liegen keine Blutdruckschwankungen vor. Der Patient reagiert auf Ansprache und antwortet hierauf auch adäquat, Schmerzen äußert er keine.

Es gibt entsprechend keine medizinische Indikation den Patienten in ein Krankenhaus zu fahren. Die Pflegekraft ist verwundert darüber, dass nun alles was sie gesagt hat nun nicht mehr vorhanden ist und es dem Patienten gut geht.  Einen Transport in ein Krankenhaus müsse es aber dennoch geben, das hat sie und die Betreuerin entschieden.

Eine Pflegekraft kann keine Medizinische Indikation für eine notfallmäßige Untersuchung in einem Krankenhaus stellen, dafür hat diese den Rettungsdienst geholt. Auch eine Betreuerin kann diese nicht anordnen.

Die Pflegekraft wurde entsprechend gebeten, den Beschluss zu kopieren, da dieser wichtig ist. Dieser kann jedoch nicht vorgelegt werden, sondern lediglich eine Vorsorgevollmacht.

Eine Vollmacht ist für lebensbedrohliche und / oder zeitkritische Entscheidungen und entsprechende Maßnahmen geeignet, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu erkennen. Eine Vollmacht heißt jedoch nicht, dass es eine Betreuung gibt und diese entsprechend entscheiden darf. Zumal gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz eine telefonische Übermittlung von Daten nicht legitim ist. Ferner gilt regelmäßig die Entscheidung des Patienten, wenn dieser Einwilligungsfähig ist.

Laut der Pflegekraft wird das in dem Altenheim immer so gemacht, einen Beschluss brauche man in einem Pflegeheim nicht, dafür gelten die Vollmacht und Verfügung , sodass die Pflegekräfte entscheiden können.


Dieses Vorgehen ist mehr als erschreckend und man sollte sich Gedanken machen, ob das alles wirklich so richtig ist und ob das der Patient / Bewohner auch so sieht. 

Hätte ich einen Angehörigen in diesem Heim, würde ich diesen umgehend in ein anderes Heim bringen.
Ich hätte zu viel Angst, dass Informationen, welche nicht weitergeben werden dürfen, an dritte weitergeben werden und dass Dinge getan werden, die die Pflege und nicht der Bewohner möchte.

Ja, wir sollten alle ethisch handeln und das Ganze betrachten. Dennoch ist es wichtig, sich an die aktuellen und gültigen Gesetze und Regeln zu halten. Eigenmächtige Entscheidungen zu treffen, welche so nicht rechtsgültig sind, verstoßen gegen die Rechte des Menschen und können diesen auch gefährden. 

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