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Wie funktionieren Schulungen in Erster Hilfe im Pflegebereich

Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Ausbildung und Fortbildung in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen gemäß Berufsgenossenschaft und MDK.   Mitarbeiter/innen mit Medizinischen Grundkenntnissen  Rettungsdiensthelfer Rettungssanitäter Rettungsassistent Notfallsanitäter Gesundheit- und Krankenpfleger Kinderkrankenpfleger Hebammen Krankenpflegehelfer Altenpfleger Altenpflegehelfer Medizinische Fachangestellte  Masseure Bademeister Physiotherapeuten Heilpraktiker Heilerziehungspfleger Fachangestellte für Bäderbetriebe bekommen die Schulung in Erster Hilfe nicht seitens der BGW bezahlt.  Alle anderen Mitarbeiter können entsprechend über die BGW abgerechnet werden. Hierzu ist es wichtig, dass Sie vor dem Kurs bei der der BGW Ihre Mitarbeiter  Online  in ein Formular eintragen. Hier werden Sie nach Name, Vorname sowie Geburtsdatum und Tätigkeit der Mitarbeiter gefragt. Sobald Sie alle Mitarbeiter eingegeben haben, generieren Sie ein PDF Formu...

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

 Kurse in Erster Hilfe müssen alle zwei Jahre besucht und wiederholt werden, dies ist gesetzlich entsprechend geregelt. Die Kosten hierfür tragen die zuständigen Berufsgenossenschaften, welche direkt mit dem Ausbildungsunternehmen abrechnen. Für Sie als Unternehmen entstehen somit also keine Kosten. Die BGW trägt die Kosten der Schulung in Erster Hilfe jedoch nur in begrenztem Rahmen, so werden hier Mitarbeiter wie zum Beispiel Altenpfleger/innen, Betreuungskräfte nicht nicht übernommen. Die BGW trägt die Kosten nicht für Personen, welche die Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Ausbildung und / oder Tätigkeit erlernt haben und / oder auch regelmäßig anwenden müssen. Der Einfachheit, geht es hier zur entsprechenden Seite der BGW. Unternehmen, welche also eine Schulung in Erster Hilfe zum Beispiel wegen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) benötigen, müssen sich also mit den jeweiligen Ausbildungsunternehmen zusammensetzen und hier ein Angebot für die Schulung einholen.

Ist es wirklich so schwer...

... sich in seinem Job an die gültigen und elementaren rechtlichen Regelungen zu halten? Ist es tatsächlich allen egal, ob sie gerade eine Straftat begehen, weil in Deutschland ja fast nichts bestraft wird?  Ich finde dieses Vorgehen zu tiefst traurig und kann es nicht nachvollziehen aus welchem Grund man selbst so leichtfertig gegen Grundregeln der Bundesrepublik und der Menschen verstößt und warum uns diese nicht interessieren. Doch um was geht es genau? Ein RTW wird in ein Altenheim gerufen, hier wurden als Einsatzgrund Blutdruckprobleme angegeben. Der Patient sitzt bei Eintreffen in einem Stuhl im Altenheim, laut der Pflegekraft habe er Blutdruckschwankungen zwischen 80 und 140 systolisch, ist zudem ruhiger, läuft nicht und hat Schmerzen. Die vom Rettungsdienstpersonal gemessenen Werte befinden sich allesamt im Normbereich, es liegen keine Blutdruckschwankungen vor. Der Patient reagiert auf Ansprache und antwortet hierauf auch adäquat, Schmerzen äußert er keine. Es gibt entspre...