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Wie funktionieren Schulungen in Erster Hilfe im Pflegebereich

Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Ausbildung und Fortbildung in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen gemäß Berufsgenossenschaft und MDK.

 

Mitarbeiter/innen mit Medizinischen Grundkenntnissen 

  • Rettungsdiensthelfer
  • Rettungssanitäter
  • Rettungsassistent
  • Notfallsanitäter
  • Gesundheit- und Krankenpfleger
  • Kinderkrankenpfleger
  • Hebammen
  • Krankenpflegehelfer
  • Altenpfleger
  • Altenpflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte 
  • Masseure
  • Bademeister
  • Physiotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Heilerziehungspfleger
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe

bekommen die Schulung in Erster Hilfe nicht seitens der BGW bezahlt. 

Alle anderen Mitarbeiter können entsprechend über die BGW abgerechnet werden. Hierzu ist es wichtig, dass Sie vor dem Kurs bei der der BGW Ihre Mitarbeiter Online in ein Formular eintragen. Hier werden Sie nach Name, Vorname sowie Geburtsdatum und Tätigkeit der Mitarbeiter gefragt. Sobald Sie alle Mitarbeiter eingegeben haben, generieren Sie ein PDF Formular welches Sie ausdrucken. Dieses ausgedruckte Formular wird im Original am Tag des Kurses benötigt. Wichtig ist hierbei, dass Handschriftliche Ergänzungen nicht möglich sind und das Formular entsprechend ungültig wird und der Kurs nur mit diesem Formular abgerechnet werden kann.

Sollten Sie dieses Formular nicht haben, müssten Ihnen die Kosten des Kurses in Rechnung gestellt werden.

 

Eine Schulung für eben diese Personengruppe welche seitens der BGW nicht übernommen wird, muss jedoch trotzdem alle zwei Jahre aufgefrischt werden und wird oft als MDK Schulung bezeichnet. Hier müssen Sie als Einrichtung die Kosten selbst tragen. 

Die Kosten für eine MDK Schulung erfragen Sie bitte, Sie liegen jedoch im Bereich von 150€ - 200€ je nach Entfernung. Hier gibt es keine Teilnehmerobergrenze, zeitlich dauert die Schulung ca 3 - 4 Stunden. 

 

Was aber wenn Sie Mitarbeiter der Personengruppe welche nicht seitens der BGW getragen werden und Mitarbeiter welche seitens der BGW übernommen werden schulen wollen?


Für die Mitarbeiter welche seitens der BGW übernommen werden, müssen Sie entsprechend die Anmeldung über das Online Portal durchführen. Sie bekommen, wenn Sie alles fertig eingetragen haben ein PDF Formular welches im Original am Kurstag dem Dozenten gegeben wird. Wichtig in diesem Formular dürfen keine Handschriftlichen Änderungen stattfinden. Die weiteren Mitarbeiter bezahlen Sie Pauschal durch Rechnung.

 

Mitarbeiter welche eine MDK Schulung erhalten, bekommen keine offizielle Bescheinigung für den Führerschein, jedoch anerkannt durch den MDK und entsprechend auch BGW.


Ausfüllanleitung für das Online Formular bei der BGW

  1. Geben Sie an ob es sich um eine Fort- oder Ausbildung handelt. 
  2. Geben Sie nun das Datum an welchem der Kurs durchgeführt werden soll sowie den Veranstaltungsort ein. Als Veranstaltungsort wird der Ort gezählt an welchem die Schulung stattfindet. Es reicht hier aus den Ort einzutragen.
  3. Geben Sie nun die Daten zu Ihrem Unternehmen an
    • Mitgliedsnummer bei der BGW
    • Wie heißt Ihre Firma, z.B. Erste Hilfe für Jeden
    • Die Adressdaten bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Firmensitzes
  4. Geben Sie die Daten der Teilnehmer ein
    • Hier müssen Sie Name und Vorname sowie Geburtsdatum eingeben 
    • Da die Kosten der Schulung nicht für alle Personen seitens der BGW getragen werden, müssen Sie entsprechend andere Berufe eingeben. Dies sind eben diese oben nicht genannten Berufe wie zum Beispiel Personen aus der Verwaltung, Hauswirtschaft, Hausmeister etc.
  5. Wenn Sie weitere Personen hinzufügen möchten, finden Sie unter der Eingabe für die Teilnehmer ein plus, hier steht auch dabei das Sie durch klicken weitere Teilnehmer hinzufügen können. Maximal können 20 Personen teilnehmen.
  6. Bestätigen Sie nächsten drei Punkte
  7. Gehen Sie nun auf Liste Drucken. Es wird ein PDF Formular erzeugt. Dieses Formular wird im Original am Tag des Kurses benötigt, geben Sie dieses bitte dem Dozenten entsprechend.

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