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Posts mit dem Label "Erstehelfer" werden angezeigt.

Grundlegende Notfälle sollte ein Arzt der Medizin beherrschen

 Eigentlich denken wir alle, dass Ärzte der Medizin sich eben in der Medizin auskennen und auch mit einfachsten Notfällen zurecht kommen. Leider ist dies eben nicht so, dass Erleben die Mitarbeiter/innen des Rettungsdienstes beinahe täglich. Heute ein kürzlich aufgetretener, ganz einfacher Fall welcher definitiv lösbar gewesen wäre. Einsatz für einen Rettungswagen in eine Arztpraxis. Die Einsatzmeldung lautet hier, Fachspezifische Anforderung, Kreislaufkollaps Bei als die Besatzung des Rettungswagen in der Praxis eintrifft, liegt hier auf der Liege ein Mann, welcher auf den ersten Eindruck stabil wirkt, keine Schmerzen angibt und klare Aussagen machen kann, seitens einer Dame welche sich kurz und bündig mit "ich bin die Ärztin" vorgestellt hat, wird der Besatzung ein Zettel in die Hand gedrückt und angefügt, dieser Patient muss in Krankenhaus, da er bei uns eine kurze Kreislaufschwäche hatte. Weitere Informationen bekommt die Besatzung erst einmal nicht, bei einem Versuch nac...

Erste Hilfe Kurse bei der BGW anmelden - Schritt für Schritt

Heute bekommt Ihr eine Schritt für Schritt Anleitung zur Anmeldung von Erste Hilfe Kursen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) Gehen Sie auf die Online Präsenz der BGW, um nicht suchen zu müssen haben wir hier den Link eingestellt. Füllen Sie das Formular wie folgt aus: Art der Maßnahme - Ausbildung, Fortbildung oder für Kinder Wenn Sie in Ihrem Unternehmen noch eine Schulung in Erster Hilfe hatten, so kreuzen Sie Ausbildung an, andernfalls wählen Sie die Fortbildung aus Die Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder wird seit einer Änderung bei der KUVB beantragt Ort und Datum der Maßnahme geben Sie hier das Datum ein, an welchem die Schulung durchgeführt wird als Ort ist die Stadt in welcher die Schulung stattfindet ausreichend Mitgliedsnummer Hier müssen Sie die Nummer der BGW welche Ihrem Unternehmen zugeordnet ist eingeben Bezeichnung und Anschrift der Betriebsstätte Hier geben Sie die Adresse Ihrer Firma ein Teilnehmer Hier m...

Neues Nachschlagewerk ist Online

 Notfälle sind glücklicherweise nicht die Tagesordnung und so ist es normal dass unsicher im Hinblick auf Maßnahmen oder Ereignisse wird. Viele möchten daher wichtige Informationen zu Erste Hilfe Situationen und auch Notfällen gerne nachschlagen und sich hier noch einmal informieren. Die einfachste Lösung ist "google" hier kann man eingeben was man sucht und bekommt entsprechend auch unzählige Ergebnisse, doch sind diese auch wirklich alle glaubhaft? Es gibt viele unterschiedliche Informationen welche teils weit auseinander gehen. Um Ihnen eine bessere Sicherheit zu geben, um Ihnen Angst zu nehmen ist nun ein neues Nachschlagewerk Online , hier können Sie jederzeit nachschlagen was Sie wissen wollen.  Ihnen fehlen Informationen auf dieser Seite dann schreiben Sie eine Nachricht oder Kommentar.

Ein Zufall vor Weihnachten

Wenn es in der Nacht zum Heilgen Abend zu einem Zufallsbefund kommt, kann man fast sagen - Frohe Weihnachten  Doch was ist passiert. Ein älterer Herr im Alter von Mitte 80 Jahren wollte wie immer mittags für sich und seine Frau kochen, dabei machte der Herr einen Fehler welcher wie sich später herausstellte, nicht sein Schaden war. Er legte eine Zeitung auf den Herd und schaltetet eben genau diese Herdplatte an. Die Zeitung fing zu brennen an. Die Eheleute lüfteten die Wohnung und verbrachten den Tag bis zum ins Bett gehen ohne Symptome.  Im Bett liegend jedoch merkte der Mann es geht im nicht so gut, der Kopf ist komisch, in der Brust stimmt auch irgendwas nicht, bei Aufsetzen wurde dies besser, jedoch stimmte irgendetwas nicht. Nach zahlreichen versuchen, welche leider immer das gleiche Ergebnis hatten, riefen die Eheleute nunmehr den Rettungsdienst. Bei eintreffen des Rettungsdienstpersonals erzählte der Mann die Situation mit einem Schmunzeln, beide Eheleute nahmen die Sit...

Information der Bundesregierung vom 06.12.2021

Bundestag und Bundesrat haben Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) und weiteren Gesetzen beschlossen. Sie sind am 24. November 2021 in Kraft getreten. Die weiterhin möglichen infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen sind bis zum 19. März 2022 befristet. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich. Am Arbeitsplatz gilt 3G (für Beschäftigte und Arbeitgeber). Demnach muss, wer das Betriebsgelände betreten will, einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber sind verpflichtet, zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten. Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern dokumentiert werden. Die Daten dürfen jedoch nic...

Sind Erste Hilfe Schulungen wichtig?

Brauchen wir wirklich diese ganzen Schulungen in Erster Hilfe oder Notfallsituationen, warum muss ich die Schulungen alle zwei Jahre wiederholen? Für viele mögen die Schulungen in Erster Hilfe lästig sein, man setzt sich in den Kurs, schläft hier vielleicht den halben Tag, gib womöglich noch 30 Euro aus und bekommt dann aber zum Glück eine Bescheinigung welche dringend benötigt wird. In diesen Stunden könnte ich etwas anderes machen, es gibt wichtigere Dinge als diese Schulung, denken sich viele und viele Dozenten kennen das leider, die Teilnehmer schlafen, sind nur am Handy oder machen alles nur nicht das was man in einem solchen Kurs machen sollte. Doch vergessen wir tatsächlich eines, diese Kurse sind sehr wichtig.  Klar sind die Kurse notwendig um einen Führerschein oder Trainerschein erwerben zu können und auch ein jedes Unternehmen benötigt eine bestimmt Anzahl an Mitarbeitern welche regelmäßig diese Kurse besuchen, doch vergessen wir hier nicht einen ganz wichtigen Punkt? Si...

Ihr Unternehmen benötigt einen Kurs in Erster Hilfe, was nun?

 Sie benötigen eine Schulung in Erster Hilfe oder eine Auffrischung welche alle zwei Jahre zu erfolgen hat, doch Sie wissen nicht genau wie es nun weiter geht? Hier bekommen Sie einen Überblick Sie brauchen ein Unternehmen welches Sie bzw. Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausbilden darf. Die Unternehmen müssen seitens der Berufsgenossenschaften anerkannt sein. Wichtig ist hierbei das Sie egal bei welchem Unternehmen, keine Gebühren für die Schulung gemäß Berufsgenossenschaft begleichen müssen. Wenn Sie ein von den Berufsgenossenschaften anerkanntes Unternehmen wählen, ist es nicht nicht entscheidend ob dieses ein großes und bekanntes oder vielleicht kleines Privates Unternehmen ist. Alle Unternehmen müssen den gleichen Standard halten. Schauen Sie sich hierzu gerne auch diesen Eintrag an. Bei der Wahl des Unternehmens sind Sie frei, möglicherweise legen Sie wert auf eine Schulung in Ihren Räumlichkeiten, eine Schulung bei kleineren Gruppen oder Sie haben vielleicht mehrere Stando...

Erste Hilfe sollte in der Pflege Standard sein

Eigentlich sollte jeder die Grundregeln der Ersten Hilfe kennen und auch beherrschen, dies sagt nicht nur das Gesetz sondern sollte eigentlich auch logisch sein. Jeder erwartet das Hilfe kommt, jeder möchte Hilfe haben, also muss auch jeder selbst Hilfe leisten. Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen welche alle zwei Jahre geschult werden müssen, sollte entsprechend die Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen kennen und auch durchführen können. Auch sollte uns allen mittlerweile klar sein, dass Corona kein Spiel ist. Das dies leider nicht so ist, zeigt der nachfolgende Rettungsdienstliche Einsatz Einsatzmeldung: Zimmer XXX Weitere Informationen sind in der Einsatzmeldung nicht vorhanden, die Besatzung des RTW frägt daraufhin bei der zuständigen Leitstelle nach und bekommt hier die Information, dass nur die Zimmernummer bekannt sei, um was es gehe konnte nicht gesagt werden. Am Altenheim angekommen, wird die Besatzung des RTW schon von einem Pfleger empfangen, dieser berichtet, dass die Bewohnerin...

Wie funktionieren Schulungen in Erster Hilfe im Pflegebereich

Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Ausbildung und Fortbildung in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen gemäß Berufsgenossenschaft und MDK.   Mitarbeiter/innen mit Medizinischen Grundkenntnissen  Rettungsdiensthelfer Rettungssanitäter Rettungsassistent Notfallsanitäter Gesundheit- und Krankenpfleger Kinderkrankenpfleger Hebammen Krankenpflegehelfer Altenpfleger Altenpflegehelfer Medizinische Fachangestellte  Masseure Bademeister Physiotherapeuten Heilpraktiker Heilerziehungspfleger Fachangestellte für Bäderbetriebe bekommen die Schulung in Erster Hilfe nicht seitens der BGW bezahlt.  Alle anderen Mitarbeiter können entsprechend über die BGW abgerechnet werden. Hierzu ist es wichtig, dass Sie vor dem Kurs bei der der BGW Ihre Mitarbeiter  Online  in ein Formular eintragen. Hier werden Sie nach Name, Vorname sowie Geburtsdatum und Tätigkeit der Mitarbeiter gefragt. Sobald Sie alle Mitarbeiter eingegeben haben, generieren Sie ein PDF Formu...

Kann die HLW ohne Beatmung funktionieren?

In verschiedenen Aussagen heißt es, wenn jemand einen Herzstillstand erleidet, reicht es aus, hier lediglich die Druckmassage zu machen, eine Beatmung ist nicht entscheidend. Doch kann diese Aussage wissenschaftlich gesehen stimmen? Mach es Sinn, wo doch jede Zelle mit Sauerstoff versorgt wird und ohne diesem abstirbt?   Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann folgender Wert* festgehalten werden: Pro Minute ohne Sauerstoff verliert der Mensch 10 % an Überlebenschance, somit wäre bei 5 Minuten ohne Sauerstoff nur eine 50 % Wahrscheinlichkeit zu überleben. Bei 10 Minuten ohne Sauerstoffversorgung der Organe sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit auf  0 %.   Im Weiteren kann auch gesagt werden, dass der Mensch etwa 3 Minuten ohne Sauerstoff auskommen und somit tolerieren kann, anschließend jedoch treten erste Schäden auf, welche ab ca. 5 Minuten ohne Sauerstoff gravierend und mit großer Wahrscheinlichkeit bleibende Schäden sein werden. Wenn also vorausgesetzt wird, dass d...

Eigenschutz oder Patient?

  Sie kommen zu einem Notfall, ob im Häuslichen, Arbeit oder Freizeit doch wie gehen Sie vor - schützen Sie erst sich oder kommt erst der Patient und bringen Sie sich ggf. selbst in Gefahr? Eine solche Notfallsituation ist sicherlich schwierig und Sie haben Recht, wenn Sie helfen, schließlich wollen auch Sie Hilfe, wenn die diese benötigen, und somit weiter leben. Doch wenn wir z. B. an einen Unfall auf der Autobahn denken (Stadt/Überland ebenso möglich) und auf der linken Spur hat sich ein Unfall ereignet, Sie laufen vom Standstreifen über einen, zwei oder sogar drei Fahrstreifen, wie hoch ist hier das Risiko - Können nachfolgende Autofahrer wirklich noch bremsen, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten?   Ein Gebäude brennt und im Inneren sind noch Personen, wenn Sie hinein laufen, können Sie sicher sein, dass Ihnen nichts passiert - Das Feuer sehen Sie, aber es gibt auch Rauchgase, giftige Stoffe, welche unsichtbar und tödlich sind, dies merken Sie nicht.   Nein, Sie sol...

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

 Kurse in Erster Hilfe müssen alle zwei Jahre besucht und wiederholt werden, dies ist gesetzlich entsprechend geregelt. Die Kosten hierfür tragen die zuständigen Berufsgenossenschaften, welche direkt mit dem Ausbildungsunternehmen abrechnen. Für Sie als Unternehmen entstehen somit also keine Kosten. Die BGW trägt die Kosten der Schulung in Erster Hilfe jedoch nur in begrenztem Rahmen, so werden hier Mitarbeiter wie zum Beispiel Altenpfleger/innen, Betreuungskräfte nicht nicht übernommen. Die BGW trägt die Kosten nicht für Personen, welche die Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Ausbildung und / oder Tätigkeit erlernt haben und / oder auch regelmäßig anwenden müssen. Der Einfachheit, geht es hier zur entsprechenden Seite der BGW. Unternehmen, welche also eine Schulung in Erster Hilfe zum Beispiel wegen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) benötigen, müssen sich also mit den jeweiligen Ausbildungsunternehmen zusammensetzen und hier ein Angebot für die Schulung einholen.

Neuer Inhalt bei Verbandkästen

Die DIN Norm der Verbandkästen wurde geändert, somit hat sich auch deren Inhalt geändert.  Neu ist zum Beispiel, dass man Feuchttücher und Gesichtsmasken benötigt. Ebenfalls wurde die Anzahl bei einigen Verbandsartikeln geändert. Die aktuelle DIN für die Verbandkästen, mit den Neuerungen kann über den Link aufgerufen werden.