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Erste Hilfe Kurse bei der BGW anmelden - Schritt für Schritt

Heute bekommt Ihr eine Schritt für Schritt Anleitung zur Anmeldung von Erste Hilfe Kursen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) Gehen Sie auf die Online Präsenz der BGW, um nicht suchen zu müssen haben wir hier den Link eingestellt. Füllen Sie das Formular wie folgt aus: Art der Maßnahme - Ausbildung, Fortbildung oder für Kinder Wenn Sie in Ihrem Unternehmen noch eine Schulung in Erster Hilfe hatten, so kreuzen Sie Ausbildung an, andernfalls wählen Sie die Fortbildung aus Die Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder wird seit einer Änderung bei der KUVB beantragt Ort und Datum der Maßnahme geben Sie hier das Datum ein, an welchem die Schulung durchgeführt wird als Ort ist die Stadt in welcher die Schulung stattfindet ausreichend Mitgliedsnummer Hier müssen Sie die Nummer der BGW welche Ihrem Unternehmen zugeordnet ist eingeben Bezeichnung und Anschrift der Betriebsstätte Hier geben Sie die Adresse Ihrer Firma ein Teilnehmer Hier m...

Wie funktionieren Schulungen in Erster Hilfe im Pflegebereich

Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Ausbildung und Fortbildung in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen gemäß Berufsgenossenschaft und MDK.   Mitarbeiter/innen mit Medizinischen Grundkenntnissen  Rettungsdiensthelfer Rettungssanitäter Rettungsassistent Notfallsanitäter Gesundheit- und Krankenpfleger Kinderkrankenpfleger Hebammen Krankenpflegehelfer Altenpfleger Altenpflegehelfer Medizinische Fachangestellte  Masseure Bademeister Physiotherapeuten Heilpraktiker Heilerziehungspfleger Fachangestellte für Bäderbetriebe bekommen die Schulung in Erster Hilfe nicht seitens der BGW bezahlt.  Alle anderen Mitarbeiter können entsprechend über die BGW abgerechnet werden. Hierzu ist es wichtig, dass Sie vor dem Kurs bei der der BGW Ihre Mitarbeiter  Online  in ein Formular eintragen. Hier werden Sie nach Name, Vorname sowie Geburtsdatum und Tätigkeit der Mitarbeiter gefragt. Sobald Sie alle Mitarbeiter eingegeben haben, generieren Sie ein PDF Formu...

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

 Kurse in Erster Hilfe müssen alle zwei Jahre besucht und wiederholt werden, dies ist gesetzlich entsprechend geregelt. Die Kosten hierfür tragen die zuständigen Berufsgenossenschaften, welche direkt mit dem Ausbildungsunternehmen abrechnen. Für Sie als Unternehmen entstehen somit also keine Kosten. Die BGW trägt die Kosten der Schulung in Erster Hilfe jedoch nur in begrenztem Rahmen, so werden hier Mitarbeiter wie zum Beispiel Altenpfleger/innen, Betreuungskräfte nicht nicht übernommen. Die BGW trägt die Kosten nicht für Personen, welche die Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Ausbildung und / oder Tätigkeit erlernt haben und / oder auch regelmäßig anwenden müssen. Der Einfachheit, geht es hier zur entsprechenden Seite der BGW. Unternehmen, welche also eine Schulung in Erster Hilfe zum Beispiel wegen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) benötigen, müssen sich also mit den jeweiligen Ausbildungsunternehmen zusammensetzen und hier ein Angebot für die Schulung einholen.