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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

 Kurse in Erster Hilfe müssen alle zwei Jahre besucht und wiederholt werden, dies ist gesetzlich entsprechend geregelt. Die Kosten hierfür tragen die zuständigen Berufsgenossenschaften, welche direkt mit dem Ausbildungsunternehmen abrechnen. Für Sie als Unternehmen entstehen somit also keine Kosten.

Die BGW trägt die Kosten der Schulung in Erster Hilfe jedoch nur in begrenztem Rahmen, so werden hier Mitarbeiter wie zum Beispiel Altenpfleger/innen, Betreuungskräfte nicht nicht übernommen.

Die BGW trägt die Kosten nicht für Personen, welche die Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Ausbildung und / oder Tätigkeit erlernt haben und / oder auch regelmäßig anwenden müssen.

Der Einfachheit, geht es hier zur entsprechenden Seite der BGW.

Unternehmen, welche also eine Schulung in Erster Hilfe zum Beispiel wegen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) benötigen, müssen sich also mit den jeweiligen Ausbildungsunternehmen zusammensetzen und hier ein Angebot für die Schulung einholen.

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