Gesetzlich sind die Regelungen für Unternehmen, welche Erste Hilfe Kurse anbieten in ganz Deutschland gleich. Egal, ob das Unternehmen ein öffentlich-rechtliches Rettungsdienst Unternehmen ist oder ein privates Unternehmen, welches nur Schulungen in Erster Hilfe anbietet, es müssen die gleichen Voraussetzungen für die entsprechende Zulassung erfüllt werden. Auch die Kontrollen sind gleich.
Und trotzdem gibt es vielleicht einen Unterschied zwischen den öffentlich-rechtlichen Unternehmen und einem privaten Unternehmen. Die öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie zum Beispiel Bayerisches Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter und ASB, sind besser bekannt und man denkt im ersten Moment zu erst an eine dieser Organisationen. Daher müssen private Unternehmen im Regelfall mehr bieten, um hervorzustechen und dies merkt man teilweise bei den Mitarbeitern und / oder den Schulungen.
Da alle Unternehmen, welche Kurse in Erster Hilfe anbieten, die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen und die Abrechnung bei betrieblichen Kursen über die jeweilige Berufsgenossenschaft abgewickelt wird, ist es grundsätzlich egal, welches Unternehmen gewählt wird.
Wichtig ist immer, der Dozent sollte auf alle Fragen und Wünsche eingehen und die Erklärungen sollten so einfach und logisch ausfallen, dass Sie als Teilnehmer auch alles verstehen.
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