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Pflegekraft dem Rettungsdienst weisungsbefugt?

Alarmierung für den Rettungsdienst - z.n. Sturz im Altenheim, Hämatome

Im Altenheim angekommen, findet sich folgende Situation vor:

  • Patienten im Bett liegend 
  • keine Verletzungen, keine Hämatome 
  • Ansprechbar, verweigert den Transport
Die Pflegekraft berichtet dem Rettungsdienst das Ihre Kollegin den Rettungsdienst gerufen hat und Sie selbst die Patientin noch nicht gesehen habe. Sie jedoch keine Verletzungen erkennt und nicht wisse warum die Dame ins Krankenhaus soll. 

Da die Patienten den Transport verweigert und die Pflegekraft deutlich betont, die Patientin sei wie immer und es gibt keine Verletzungen fährt der Rettungsdienst wieder.


Am kommenden Tag wird der Rettungsdienst mit gleichem Stichwort, zu gleicher Patientin alarmiert.

Im Altenheim angekommen, findet der Rettungsdienst die Patientin, welche in gleichen Zustand ist wie am Tag zu vor.
Heute jedoch ist die Pflegekraft aus der Spätschicht da welche den Transport wünscht.

Auf ein Nachfragen des Rettungsdienstes warum Sie in Krankenhaus soll, "gestern hat Sie verweigert, das geht aber nicht, die muss ins Krankenhaus" - aber Sie hat doch keine Verletzungen, ist Sie den anders als sonst? - " Das ist unwichtig, Sie brauchen gar nicht Diskutieren, wenn ich sage die geht ins Krankenhaus dann geht die ins Krankenhaus"


Liebe Pflegekräfte, Ihr wisst doch genau, dass ein Transport ins Krankenhaus ein Arzt einweisen muss, der Rettungsdienst benötigt den glauben Transportschein vor Fahrtantritt, in Lebensbedrohlichen Zuständen kann natürlich kein Arzt im Vorfeld kommen, hier benötigt man keine Einweisung. 
Doch es muss ein Zustand vorliegen, welcher aus medizinischer Sicht jetzt sofort behandelt werden muss.

Die Aussage, der Hausarzt hat doch zu, heute ist Mittwoch und wieso sollte ich den KVB anrufen da wartet man doch so lange, entbindet nicht vor einer Einweisung. Natürlich kann auch die Pflegekraft (Einweisende Person) die Kosten tragen...

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