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Ihr Unternehmen benötigt einen Kurs in Erster Hilfe, was nun?

 Sie benötigen eine Schulung in Erster Hilfe oder eine Auffrischung welche alle zwei Jahre zu erfolgen hat, doch Sie wissen nicht genau wie es nun weiter geht?

Hier bekommen Sie einen Überblick

  1. Sie brauchen ein Unternehmen welches Sie bzw. Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausbilden darf. Die Unternehmen müssen seitens der Berufsgenossenschaften anerkannt sein. Wichtig ist hierbei das Sie egal bei welchem Unternehmen, keine Gebühren für die Schulung gemäß Berufsgenossenschaft begleichen müssen. Wenn Sie ein von den Berufsgenossenschaften anerkanntes Unternehmen wählen, ist es nicht nicht entscheidend ob dieses ein großes und bekanntes oder vielleicht kleines Privates Unternehmen ist. Alle Unternehmen müssen den gleichen Standard halten. Schauen Sie sich hierzu gerne auch diesen Eintrag an. Bei der Wahl des Unternehmens sind Sie frei, möglicherweise legen Sie wert auf eine Schulung in Ihren Räumlichkeiten, eine Schulung bei kleineren Gruppen oder Sie haben vielleicht mehrere Standorte und wollen ein Unternehmen für alle Standorte haben. Hier sind Sind Sie vermutlich bei einem Privaten Anbieter besser versorgt, doch wie gesagt, entscheiden müssen Sie nach Ihren Wünschen
  2. Vereinbaren Sie mit Ihrem Wunschunternehmen einen Termin. Bei der Terminwahl ist es üblicherweise so, dass die erste Anfrage auch den Wunschtermin bekommt, je schneller oder je früher Sie also versuchen einen Termin zu finden, desto eher ist es möglich, dass eben genau dieser frei ist. Ein gutes Unternehmen sollte hier versuchen, den von Ihnen gewünschten Termin zu organisieren oder Ihnen entsprechende Alternativen anbieten. Kleinere Unternehmen sind bei der Terminvergabe eher flexibler als große.
  3. Klären Sie die Bedingungen bzw. Vorstellungen. Wünschen Sie sich zum Beispiel eine Inhouse Schulung für nur 5 Mitarbeiter oder wollen Sie den Termin lieber Abend abhalten, ist Ihnen ein Sonntag für die Schulung angenehmer, usw. Hier müssen Sie mit dem Unternehmen klären was umsetzbar ist bzw. ob das Unternehmen hier spezielle Vorgaben hat. Theoretisch kommen alle Unternehmen ab 10 Teilnehmern, zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe, die Kosten werden direkt mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet. Ihnen entstehen theoretisch also keine Kosten.
  4. Der Dozent kommt zu Ihnen und schult hier entsprechend den Vorgaben Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe. Selbstverständlich bekommen Sie für alle Mitarbeiter eine offizielle, seitens den Berufsgenossenschaften anerkannte Bescheinigung. Der Dozent benötigt lediglich von Ihrem Unternehmen zur Bestätigung einen Stempel sowie eine Unterschrift auf dem Formular der Berufsgenossenschaften. Sollten Sie Ihre Berufsgenossenschaft sowie die Mitgliedsnummer bislang noch nicht mitgeteilt haben und Sie kein eigenes Formular verwenden, wird der Dozent Sie entsprechend nach diesen Daten fragen
  5. Nach dem Kurs, welcher gemäß den offiziellen Anforderungen 9UE dauert wird sich der Dozent bei Ihnen bzw. den anwesenden Mitarbeitern verabschieden. Sollten Sie die Bescheinigungen am Tag des Kurses nicht erhalten haben, werden Ihnen diese im Regelfall innerhalb einer Woche nach Ende des Kurses zugesandt

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